Berechtigt für den Bezug einer KulturLegi beider Basel sind Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene, die im Kanton Basel oder im Kanton Basel-Landschaft leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dabei spielt der Aufenthalltstatus keine Rolle. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen, legen Sie bitte Ihrem Antrag ein entsprechenden Dokument bei:
Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, kann es gleichwohl möglich sein, dass Sie Anrecht auf eine KulturLegi haben. Sie können dazu die folgende Tabelle vergleichen. Sie orientiert sich an den Zahlen der Krankenkassenvergünstigung im Kanton Basel-Stadt. Der Betrag in Franken bezieht sich auf das Netto-Jahreseinkommen des ganzen Haushaltes.
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