Beitrag zu Energiekosten 2024

Sie sind erwerbstätig, leben im Kanton Zürich (ohne Stadt Zürich*) und verfügen über wenig Einkommen? Sie heizen Ihre Wohnung mit Gas, Öl oder Holz? Sie erhalten keine Unterstützung von Dritten (Sozialhilfe oder Zusatzleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente)? Dann melden Sie sich mit dem untenstehenden Online-Formular für ein telefonisches Erstgespräch zur Abklärung eines finanziellen Beitrags an. Caritas Zürich und die Winterhilfe Zürich unterstützen erwerbstätige Personen im Kanton Zürich (ohne Stadt Zürich*), die trotz Erwerbstätigkeit am oder unter dem sozialen Existenzminimum leben, mit einem einmaligen Beitrag an die Energiekosten. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
 

  • Wer? Erwerbstätige mit Wohnsitz im Kanton Zürich (ohne Stadt Zürich*), die eine gültige KulturLegi besitzen und wenig Einkommen erzielen, jedoch keine Sozialhilfe oder Zusatzleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente erhalten.
  • Was? Einmaliger finanzieller Unterstützungsbeitrag zu den Energiekosten.
  • Wie? Sie melden sich online an. Caritas Zürich nimmt telefonisch mit Ihnen Kontakt auf zur Klärung des Anspruchs gemäss Kriterien (Merkblatt).
  • Gesuchprüfung: Gesuchprüfung anhand von erforderlichen Unterlagen
  • Entscheid: Entscheid, Benachrichtigung und Auszahlung erfolgen nach Vorliegen der Unterlagen.
  • Anmeldungen werden bis zum 30. September 2024 entgegengenommen.
     

> Merkblatt
 

Fragen beantwortet Ihnen Gentiana Gallopeni, Caritas Zürich,
g.gallopeni@caritas-zuerich.ch, Telefon 044 366 68 29

*Sie wohnen in der Stadt Zürich, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung und beziehen keine Sozialhilfe? Dann finden Sie hier Informationen zum Antrag auf eine  Energiekostenzulage der Stadt Zürich.  
 


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