Berechtigungskriterien ab 1. Juli 2024

Die Kriterien für den Bezug einer KulturLegi im Kanton Zürich werden am 1. Juli 2024 angepasst. Neu gelten höhere Grenzen beim Einkommen. Steigenden Lebenskosten wie für Miete und Strom wird somit besser Rechnung getragen. Allfälliges Vermögen wird hingegen stärker berücksichtigt – mit einer Eintrittsschwelle und leicht tieferen Freibeträgen. Für Personen die eine Unterstützungsleistung (wie wirtschaftliche Soziallhilfe) beziehen, ändert sich nichts.

Informationen zur Anpassungen finden Sie hier:

Die Einkommens- und Vermögensobergrenzen basieren auf der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zu einer AHV/IV-Rente. Mit der Anpassung werden die Änderungen aus der Reform der Ergänzungsleistungen 2021 nun grösstenteils übernommen.

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